Die Gebühren werden nach der neuen Gebührenordnung GOT für Tierärztinnen und Tierärzte vom 22. November 2022 abgerechnet.
Am Wochenende, Samstags ab 13:00 Uhr sowie Feiertags und nachts zwischen 19:00 – 07:00 Uhr gilt der doppelte Gebührensatz sowie eine Notfallgebühr von 50,00 €.
Für Hausbesuche wird tagsüber ein Wegegeld von 3,50 € /Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 € berechnet.